Gewalt

Gewalt bedeutet von der sprachlichen Wurzel her das Verfügen können über innerweltliches Seiendes, ohne dass damit schon ein Urteil über deren Rechtmäßigkeit gefällt ist. Die Anwendung von physischem oder psychischem Zwang ist Gewalt.

Im Sprachgebrauch ist der Begriff Gewalt sehr ambivalent. Gleichbedeutend können Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft im legitimen Sinne verwendet werden. Repressive Gewalt, zwangsweise ohne oder gegen den Willen der "Unterworfenen" ausgeübt, gilt als nichtlegitim (violence).

Die Vielfältigkeit von Gewalt kann am deutlichsten im Rahmen seiner möglichen Konnotationen Macht, Autorität und Zwang bestimmt werden. Macht ist die Möglichkeit eines Einzel- oder Gruppenwillens, in einem gemeinsamen Lebensraum bestimmte Ziele durchzusetzen. Begegnet Macht der freiwilligen Zustimmung, so hat sie die Gestalt der Autorität. Legt die Autorität ihren Willen von außen zwingend fest, hat sie die Form der Gewalt. Wird Macht ohne Rücksicht auf den Konsensus der Beherrschten ausgeübt, gewinnt sie den Charakter des Zwangs.

In einem weiteren Sinne meint Gewalt die (legitime) Ausübung von Herrschaft, z.B. in Form elterlicher oder staatlicher Gewalt, hier wird auch vom Gewaltmonopol des Staats gesprochen.

siehe auch: Aggression, strukturelle Gewalt, Gewalt in der Bibel, Gewaltlosigkeit, James E. Davis

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Literatur