Gewerkschaft

Gewerkschaften sind Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben. Sie sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sein, und bereit und fähig, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen.

Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, in Reaktion auf die Ausbeutung der Arbeitnehmer in der Industriellen Revolution, entwickelt. Sie entstanden, um die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer. Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Vereinen herangewachsen, deren Aufgabe in erster Linie die Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen ist. In den letzten Jahren müssen die Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben.

Unter dem Vorzeichen hoher Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der häufig anzutreffenden und auch wahrgemachten Drohung seitens der Arbeitgeberseite, Arbeitsplätze bis hin ins Ausland zu verlagern, laufen traditionelle Druckmöglichkeiten der Gewerkschaften auf regionaler und nationaler Ebene zunehmend ins Leere oder leisten sogar einer neuen Spaltung der Gesellschaft in Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitslose Vorschub. Noch ist nicht erkennbar, dass die Gewerkschaften oder die betroffenen Interessengruppen selbst in absehbarer Zeit eine probate Antwort auf diese paradoxe Situation durchsetzen können.

Als strategisch richtungsweisende Ansätze sind zum Beispiel internationale Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, eine steuerliche Belastung von Kapitaltransfers und ein von Voraussetzungen unabhängiges Bürger-Mindesteinkommen zu nennen, welches die grundsätzliche soziale Abhängigkeit und situative Erpressbarkeit des als Arbeitnehmer oder Arbeitslose bezeichneten Bevölkerungsteils beenden könnte.

Manche Gewerkschaften haben den Rechtsstatus eines eingetragenen Vereins und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist.

Siehe auch: Liste mit Gewerkschaften, Arbeitsrecht, Lohn, Arbeitsmarkt, Betriebsrat





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