Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 will die derzeitige (2003) deutsche Bundesregierung eine Gesundheitsreform durchführen. Ziel ist es, die auf die Lohnnebenkosten entfallenden pauschalen Beiträge zu den Gesetzlichen Krankenkassen auf ca. 13% des Bruttogehalts zu senken. Zum Ausgleich wurden die verursachungsabhängigen Beiträge (Zuzahlungen) neu eingeführt oder deutlich erhöht.
Zuzahlungen beim Arztbesuch. Für jeden Besuch beim Arzt müssen 10 € Praxisgebühr pro Quartal, also maximal 80 € (mit Zahnarzt) pro Jahr, bezahlt werden. Bei Überweisungen, z.B. vom Haus- zum Facharzt entfällt diese Pauschale.
Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus. Pro Tag müssen für maximal 28 Tage 10 € bezahlt werden.
Sterbe- und Entbindungsgeld werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
Sehhilfen und Brillen werden ebenfall nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt.
Die Kosten für eine Künstliche Befruchtung werden für die ersten 3 Versuche zu 50% von der Krankenkasse übernommen. Eine Sterilisation wird nicht mehr erstattet.
Beim Zahnersatz wird ab 2005 eine private Pflichtversicherung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für Zahnersatz nicht mehr von der Krankenkasse erstattet.