Groß-Berlin

Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für das 1920 entstandene Stadtgebiet von Berlin wie es bis heute besteht.

Table of contents
1 Entwicklung zu Groß-Berlin
2 Das Groß-Berlin-Gesetz
3 Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin

Entwicklung zu Groß-Berlin

Mit der industriellen Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 wuchs die bis dahin recht kleine Residenzstadt Berlin sehr schnell. Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt. Allerdings gab es kaum eine abgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung. Mit der Bildung eines "Zweckverbandes Groß-Berlin" (Gesetz vom 19. Juli 1911) sollten diese Probleme überwunden werden. Dieser Zweckverband war aber offensichtlich so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen nur unzureichend erfüllte. Zumal die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden zusätzliche Probleme bereitete.

Das Groß-Berlin-Gesetz

Groß-Berlin-Gesetz wird in der Kurzform das "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde" genannt, das am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat. Damit schlossen sich die bis dahin bestehenden 8 Städte (Alt-)Berlin, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu Groß-Berlin zusammen. Zu den bis dahin 1,9 Mio. Berlinern kamen damit 1,2 Mio. Einwohner dazu. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km².

Es entstanden 20 Verwaltungsbezirke:

Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den Zwanziger Jahren geschaffen worden.

Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin

Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des § 23 im Jahr 1990 stand. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis in die Sechziger Jahre noch Magistrat von Groß-Berlin.



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