Groß-Hamburg-Gesetz

Am 1. April 1937 wurde das Stadtgebiet Hamburgs durch das so genannte Groß-Hamburg-Gesetz um die damals preußischen Städte Harburg-Wilhelmsburg, Wandsbek und Altona (mit Elbvororten) erweitert. Im Tausch dafür fielen Cuxhaven, Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek an Preußen.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz verlor auch Lübeck seine territoriale Eigenständigkeit und wurde zu einem Teil der damals noch preußischen Provinz Schleswig-Holstein.

Die preußische Stadt Wilhelmshaven und die oldenburgische Stadt Rüstringen wurden zu einer Stadt Wilhelmshaven vereinigt.

Siehe auch: Groß-Berlin-Gesetz

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