Großdeutscher Rundfunk

Großdeutscher Rundfunk war vom 1. Januar 1939 bis 1945 die Bezeichnung für das nationalsozialistische Einheits-Hörfunkprogramm des Dritten Reichs.

Das Programm hatte seine Vorgeschichte bereits in der Weimarer Republik. Aufgrund der "Zweiten Weimarer Rundfunkordnung" von 1932, welche die erste Rundfunkordnung von 1925/26 ablöste, wurde der Rundfunk in der Weimarer Republik zentralisiert und verstaatlicht. Ab Juli 1932 wurden Anteile der bis dahin existierenden 1923 und 1924 gegründeten neun regionalen Rundfunkgesellschaften vom Staat übernommen. Folgende regionalen Gesellschaften bestanden innerhalb der Weimarer Republik (jeweils mit Datum der Programmaufnahme), die seit 1925 in der Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) zusammen geschlossen waren:

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 war der Rundfunk weiterhin Angelegenheit des Staates. Diese erkannten darin frühzeitig ein zentrales politische Propagandainstrument und unterstellten den Rundfunk daher dem Reichspropagandaministerium von Joseph Goebbels.

Die "Reichsrundfunkgesellschaft" wurde gestärkt, ihre Mitglieder, die selbständigen Rundfunkgesellschaften aufgelöst und ab 1. April 1934 als "Reichssender" (z.B. "Reichssender Berlin") geführt.

Auf Veranlassung von Josef Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das ganze Deutsche Reich. Mit dem Ende des 2. Weltkriegs im Mai 1945 endete auch das Programm des Großdeutschen Rundfunks. Danach richteten die Besatzungsmächte neue Rundfunkstationen in ihrer Besatzungszone ein.



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