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Es regelt die Gleichberechtigung der deutschsprachigen Bevölkerung in Südtirol und der italienschsprachigen Bevölkerung in der Provinz Bozen und den benachbarten gemischtbevölkerten Gemeinden in der Provinz Trient zum Schutz der deutschen Minderheit.
In dem Abkommen werden auch Autonomierechte für eine Selbstverwaltung und Gesetzgebung in Südtirol eingeräumt. Auch das deutschsprachige Schulwesen wurde darin garantiert. Österreich wurde als Schutzmacht anerkannt.
Der Vertrag ist ein Anhang an den 1947 geschlossenen Friedensvertrag zwischen Italien und Österreich.