Grundstück

Unter einem Grundstück versteht man in der Umgangssprache einen äußerlich erkennbar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche. Der juristische Begriff weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch BGB nicht näher definiert sondern vorausgesetzt, sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen katastermäßig vermessenen und (mit einer Flurstücknummer) bezeichneten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als Grundstück geführt wird.

Mehrere Grundstücke im Rechtssinne können im Grundbuch durch Erklärung des Eigentümers zu einem Grundstück vereinigt werden. Auch ist möglich, ein Nebengrundstück (etwa nur mit der Garage bebaut) einem Hauptgrundstück (z. B. bebaut mit dem Haus) als Bestandteil im Grundbuch zuzuschreiben. Letztlich ist auch möglich, von einem bestehenden Grundstück nach Vermessung und Erfassung im Kataster eine Teilfläche abzuschreiben und neues, eigene Grundstück in das Grundbuch einzutragen.





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