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| Table of contents |
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2 Werke 3 Literatur |
Leben
Radbruch studierte in München, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaft. Das erstes juristisches Staatsexamen legte er 1901 in Berlin ab. 1902 wurde er mit der Dissertation über "Die Lehre von der adaequaten Verursachung" in Berlin promoviert. 1903 folgte die Habilitation zum strafrechtlichen Handlungsbegriff in Heidelberg. 1904 wurde er zum Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg ernannt. 1914 nahm er einen Ruf auf eine Professur in Königsberg, 1918 einen solchen nach Kiel an.
Radbruch war Mitglied der SPD. 1921/1922 und 1923 war er als Reichsjustizminister in den Kabinetten Joseph Wirth und Gustav Stresemann tätig.
1926 nahm er einen erneuten Ruf nach Heidelberg an. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 wurde Radbruch aus dem Staatsdienst entlassen. Unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit wieder auf.
Werke
Literatur
Siehe auch: Radbruchsche Formel