|
|
Der Nachweis der Habilitationsleistungen erfolgt in der Regel durch eine Habilitationsschrift (opus magnum, lat. 'großes Werk') und einen wissenschaftlichen Vortrag des Habilitanden mit anschließender Aussprache; außerdem muss die Qualifikation in der universitären Lehre nachgewiesen sein. Voraussetzung für die Zulassung zum Habilitationsverfahren ist zudem die Promotion. Der Doktortitel kann nach erfolgreicher Habilition um den Zusatz habil. erweitert werden (in der DDR früher sc. für scientiae, lat. 'der Wissenschaft').
In Deutschland haben die Bundesländer im Bereich der Habilitation die Gesetzgebungskompetenz. Die Hochschulen haben dafür Habilitationsordnungen erlassen.
Siehe auch: Juniorprofessor, Habilitationsschrift.