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Insbesondere für Aktionäre ist das Halbeinkünfteverfahren von Bedeutung. Danach werden Dividenden und Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien nur zur Hälfte der Besteuerung unterworfen. Die andere Hälfte ist steuerfrei. Analog dazu sind alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die er im Zusammenhang mit diesen Einnahmen als Werbungskosten geltend macht, nur zur Hälfte abzugsfähig.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt seit 2001 für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen, seit 2002 auch für inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Das Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt, um die finanziellen Nachteile der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftsteuer für deutsche Aktionäre auszugleichen. Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen auch die Dividendenerträge, die ein Investmentfonds erzielt.