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Die Bürgerschaft der Stadtrepublik Hamburg hat eine lange Geschichte. Erstmals wurden ihre Rechte 1410 im so genannten "Ersten Rezess", einem Vergleich zwischen dem Rat (Regierung) und den volljährigen Bürgern der Stadt, festgeschrieben. Daraus entwickelte sich die "erbgesessene Bürgerschaft", deren Mitglieder Grundbesitz in der Stadt haben mussten. Im "Langen Rezess" von 1529 wurde verfassungrechtlich festgelegt, dass der Rat der Stadt gegenüber einem Auschuss der Bürgerschaft Rechenschaft ablegen musste. 1859 wurde erstmals ein Teil der Bürgerschaft in allgemeinen Wahlen bestimmt. Ab 1919 galt ein allgemeines, gleiches Wahlrecht für die Bürgerschaft.
Die Hamburgische Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten. Bis Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts hatte die Bürgerschaft den Status eines Feierabendparlamente, deren Sitzungszeiten (mit Ausnahme der Haushaltberatungen) frühestens um 16 Uhr begannen (und manchmal bis zum nächsten Morgen dauerten). Statt Diäten bekamen die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Heute ist das Abgeordnetenmandat nicht mehr ehrenamtlich, sondern nebenamtlich, die Sitzungszeiten beginnen bereits am frühen Nachmittag.
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