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Dabei gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die Flagge des Staates, in dem sie registriert sind.
Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht, Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet.