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Viele der in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren in Deutschland und den Niederlanden besetzten Häuser, sind heute legalisiert. Dies bedeutet, dass die Bewohner mit den Eigentümer Duldungsverträge, Mietverträge oder Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Es gibt aber auch Häuser, die nicht wirklich legalisiert sind und einen Status haben, dass sie als "geduldet" gelten. In der Schweiz haben besetzte Häuser häufig einen "Gebrauchsleihevertrag", der sichert, dass die Hausbesetzer auch Strom und Wasser bezahlen.
Bei den Hausbesetzungen gibt es grundsätzlich zwei Klassen: