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Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen.
Heilpraktiker wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde, der Homöopathie oder anderer Lehren der sogenannten Alternativmedizin an.
Die Behandlungskosten werden in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen (je nach Kasse unterschiedlich). Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden - damit auch alle der Naturheilkunde und Homöopathie.
In Deutschland arbeiten ca. 10.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeit in eigenen Praxen.