Heilpraktiker

Heilpraktiker ist die geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluß und eine Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt, sie dauert in privaten Schulen etwa zwei Jahre.

Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker bei meldepflichtigen Krankheiten, in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und der Leichenschau. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen sie nicht verordnen.

Heilpraktiker wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde, der Homöopathie oder anderer Lehren der sogenannten Alternativmedizin an.

Die Behandlungskosten werden in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen (je nach Kasse unterschiedlich). Infolge der Gesundheitsreform von 2003 dürfen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden - damit auch alle der Naturheilkunde und Homöopathie.

In Deutschland arbeiten ca. 10.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeit in eigenen Praxen.



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