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Hengste, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, werden im Allgemeinen kastriert (Wallach), um sie umgänglicher zu machen. Damit ein Hengst offiziell zur Zucht eingesetzt werden kann, muss er in das so genannte Hengstbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sein. Vorraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Körung sowie das Bestehen einer Hengstleistungsprüfung.
Etwa die Hälfte aller Warmblut- und Kaltblut-Zuchthengste befindet sich in Privatbesitz, die übrigen in Staatsbesitz, diese werden in so genannten Landgestüten gehalten, wobei die Aufgabe des Staates in der Pferdezucht zunehmend in Frage gestellt wird.