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Unheilvolle Bedeutung gewann diese Hexenlehre im Zusammenhang mit den Hexenprozessen. Lieferten der Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft und die angebliche Schadenszauberei die Inhalte für die Zusammenstellung der Straftatbestände angeblicher Hexen, so lieferte die vermeintliche Anwesenheit an Hexensabbaten die Begründung für eine weitere Anwendung der Folter - denn schließlich galt es, weitere Hexen herauszupressen, die man doch auf dem Sabbat gesehen haben musste! Der Hexenflug, der als Zeichen für die durch den Teufel vermittelten übernatürlichen Eigenschaften der Hexen galt, gab eine Begründung für die Wirksamkeit des Hexenbades. Schwammen die angeblichen Hexen mit überkreuz gebundenen Händen und Füßen an der Oberfläche, so galt dies als Zeichen ihrer teuflischen Leichtigkeit, was oft als starkes Indiz für die Schuld der Angeklagten galt.
Chronologische Darstellung der Entwicklung der Hexenlehre
Altertum
3./4. Jh. n.Chr.
um 800
um 900
um 1199
1219 - 22
im 13. Jh.
1224
um 1225
1229
1248
Mitte 13.Jh.
ca. 1225 - 1274
ab 14. Jh.
ca. 1300
ca. 1330
1323
1370 / 1376
seit dem 15. Jh.
ca. 1435 - 1437
ca. 1450
1458
ca. 1460
1482
1484
1487
Ende 15. bis Mitte 17. Jh.
nach 1700
1775, 11. April
ab 1800
1954
ab 2. Hälfte des 20. Jh.