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Bei der Schifffahrt wird nur zwischen Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt unterschieden.
Die Vorsilbe Hoch- wird gelegendlich für
Als die "Hohe See" wird völkerrechtlich der Meeresteil angesehen, der außerhalb der Hoheitsgewässer (12-Seemeilen-Zone) liegt. Er unterliegt grundsätzlich keiner Hoheit. Stichworte : Freiheit der Meere, Seerechtsübereinkommen der VN, Internationales Seerecht