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Durch die Hörigkeit unterstanden sie dem Schutz und der Jurisdiktion des Grundherren, im Gegenzug konnte er über ihre Dienste, die so genannten Frondienste verfügen. Zudem erhielt er als Eigentümer des Landes eine Pacht (auch als Gült bezeichnet). Die Frondienste und die Pachtabgaben wurden meist auf bzw. an Fronhöfe geleistet.