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Die Hundehaltung in den Städten ist, auch aufgrund der Veschmutzung der Gehsteige und Straßen, ein gesellschaftliches Problem.
Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich lauten: (§92 Abs.2; der Straßenverkehrsordnung: Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen).
Die Hundehalter sind zur Entfernung von Hundekot verpflichtet, dies ist aber totes Recht und wird in Deutschland nicht geahndet.
In der Schweiz hingegen besteht in vielen Gemeinden die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und in einem speziell dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Zuwiderhandelnde werden gebüsst. Ebenfalls in der Schweiz gab es in den Siebziger Jahren sogar eine Volksinitiative, die ein Hundeklo-Obligatorium in der Verfassung verankern wollte.
siehe auch: Hundeklo