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Immunität ist eine Unempfindlichkeit gegenüber äußeren Angriffen.
Verwendung:
| Table of contents |
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2 Recht/Politik 3 Im übertragenen Sinne |
In der Medizin versteht man unter Immunität die Unempfindlichkeit gegen Bakterien/Viren oder allgemeiner gesagt gegen Antigene. In aller Regel hat der Körper eine Sammlung von Antikörpern gegen die Antigene, so dass diese sofort unschädlich gemacht werden und man nicht erkrankt, also immun ist.
Immunität gegen gewisse Krankheiten kann durch Impfung erreicht werden.
Unterschieden werden des weiteren:
Medizin
siehe Immunologie
Ein Abgeordneter hat Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung schützt. Es findet dann keine Strafverfolgung statt. Die Immunität schützt dabei aber nicht den Abgeordneten selber vor Strafe (im Gegensatz zur Indemnität), sondern nur die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes.
Entweder der Abgeordnete verliert mit Ablauf seines Mandats die Immunität oder durch Beschluss des Parlamentes kann sie aufgehoben werden, so dass er wieder der normalen Gerichtsbarkeit unterliegt.
Ein Staatsoberhaupt genießt stets Immunität im In- und Ausland durch Völkergewohnheitsrecht während seiner Amtszeit und für die Handlungen in seiner Amtszeit, mit Ausnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei Völkermord und ähnlichen Delikten (siehe Völkerstrafrecht, Statuten der internationalen Tribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda, Internationale Strafgerichtshof).
Ein Diplomat genießt diplomatische Immunität nach der Wiener Konvention. Siehe dazu auch Diplomatenrecht.
Unempfindlich (auch abgestumpft) gegen äußere Einflüsse
Recht/Politik
Im übertragenen Sinne