Die impotentia coeundi als Sexualstörung des Mannes bezeichnet die Unfähigkeit, den Geschlechtsakt zu vollziehen.
Heute wird diese gemeinsam mit anderen Sexualstörungen des Mannes weniger abwertend als Erektile Dysfunktion zusammengefasst. Eine anhaltende impotentia coeundi gilt nach bestehendem Kirchenrecht als Scheidungsgrund.