Der Sammelbegriff Infrastruktur bezeichnet alle langlebigen
Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art,
die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft
garantieren.
Dazu gehören:
- Verwaltung
- Dienstleistungen
- Schulen und andere Bildungseinrichtungen
- Kinderbetreuungs-Einrichtungen
- Krankenhäuser und Pflegedienste
- Polizei
- Feuerwehr und Rettungsdienste
- Versorgung
- Entsorgung
- Kulturelle Einrichtungen
- Verkehr
- öffentlicher Verkehr
- Busse und Straßenbahnen
- U- und S-Bahnen
- Eisenbahnen
- Luftverkehr (Flughäfen)
- Wasserverkehr (Häfen, Kanäle, Schleusen)
- Individualverkehr
- Fuß- und Radwege
- Straßen und Autobahnen
- Regelungs- und Wegweisungs-Einrichtungen
- Kommunikation
- Telefon
- Rundfunk
- Fernsehen
- Internet