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Der Innenminister leitet wie jeder andere Minister sein Ressort in eigener Verantwortung, ist aber dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen.
Der Bundesminister des Inneren ist gegenüber den Innenministern der Länder in Bundesangelegenheiten weisungsbefugt.
In der Schweiz entspricht der Vorsteher des Departements des Innern im Bundesrat oder in einem Kanton dem Innenminister.