Innenminister

Der Innenminister ist der Leiter des Innenministeriums. Sowohl in den Ländern als auch im Bund ist der Posten in den Regierungen eingerichtet. In den Stadtstaaten mit Senatsverfassung (Hamburg, Bremen und Berlin) heißt der Innenminister "Innensenator" oder "Senator des Inneren".

Der Innenminister leitet wie jeder andere Minister sein Ressort in eigener Verantwortung, ist aber dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen.

Der Bundesminister des Inneren ist gegenüber den Innenministern der Länder in Bundesangelegenheiten weisungsbefugt.

In der Schweiz entspricht der Vorsteher des Departements des Innern im Bundesrat oder in einem Kanton dem Innenminister.



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