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In einigen Bundesländern ist die Bezeichnung Institut ausdrücklich einem öffentlichen Träger vorbehalten.
Daneben gibt es auch gewerbliche Institute: Beerdigungsinstitut, Eheanbahnungsinstitut, also private Einrichtungen oder Unternehmen, die vorzugsweise "ehrwürdige"??? Dienstleistungen erbringen. Diese nunmehr privaten sind nicht selten aus ehemals öffentlichen Einrichtungen hervorgegangen und haben ihren Namen behalten.