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Eigentümer von Anteilen verfügen nicht direkt über die zugrundeliegenden originären Werte (Wertpapiere, ...), sondern sie beteiligen sich an einer Miteigentumsgemeinschaft. Es handelt sich daher um derivative Produkte (Derivat (Wirtschaft)).
Sie werden in Deutschland im Sonderververmögen von Kapitalanlagegesellschaften (=Investmentgesellschaften) betrieben, welche als Kreditinstitute gelten und den Vorschriften des Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bzw. des Investmentfondsgesetzes (IFG) Novelle 2003 (Österreich) genügen müssen. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.