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Die Israelischen Sicherungsanlagen sind eine 720 km lange Absperrung im Westjordanland, die Israel im Jahre 2003 in der zweiten Amtszeit Ariel Scharons zu bauen begann.
Die Anlage ist höchst umstritten, da sie streckenweise tief im Innern des palästinensischen Autonomiegebietes verläuft. Für den Bau wurde an zahlreichen Orten palästinensischer Grund beschlagnahmt, ausserdem riegelt der "Zaun" in Form einer 5 Meter hohen Mauer zahlreiche Dörfer und Städte von ihren Feldern auf der anderen Seite ab und entzieht ihnen damit ihre Nahrungsgrundlagen. Kritiker befürchten, dass Israel mit dem Zaun eine De-Facto-Annexion palästinensischer Gebiete bezweckt.
Von der Mehrheit der internationalen Gemeinschaft wird der Bau scharf verurteilt. Auch die USA äußerten wiederholt ihre Besorgnis wegen der befürchteten negativen Auswirkungen auf den Friedensprozess im Nahen Osten.
Die Übersetzung des offiziellen hebräischen Ausdruckes lautet "Trennungszaun" bzw. "Sicherheitszaun" und "Randzone" für den Landstreifen in der unmittelbaren Nähe des Zaunes. Kritiker verwenden Ausdrücke wie "Ghetto-Mauer", "Apartheits-Mauer" oder "antipalästinensischer Schutzwall".
| Table of contents |
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2 Aufbau und Chronologie 3 Internationale und nationale rechtliche Aspekte 4 Weblinks |
Die Sperranlagen gehen auf einen Vorschlag des israelischen sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten Amram Mizna zurück, der im Kontext der Selbstmordattentate unilaterale Maßnahmen zur Trennung der Israelis und Palästinenser vorgeschlagen hatte. Der Verlauf des Zauns sollte einer künftigen Grenze zu einem souveränen Staat Palästina vorweggreifen und entspricht nur noch an einigen Stellen dem heutigen Grenzverlauf.
Die israelische Regierung benennt als den Hauptgrund für den Zaun, Terroranschläge in israelischen Städten zu verhindern, wie verstärkt sie seit dem Beginn der Al-Aqsa-Intifada vorkamen. Als sekundäre Ziele werden allgemeine illegale Einreiseversuche von Palästinensern, namentlich Migranten und Hehlern, genannt. Die Betonverstärkungen, die etwa 3 Prozent der gesamten Strecke ausmachen, dienen offiziellen Angaben nach als Schutz gegen Feuerüberfälle auf Autos und Menschen auf der israelischen Seite.
In der Nähe von Qalqiliya und Jerusalem besteht die Barriere aus einer bis zu acht Meter hohen Betonmauer. Der überwiegende Rest ist ein einfacher Drahtzaun mit Sperrgebiet an beiden Seiten. In beiden Fällen existieren Beobachtungsposten, elektronische Sensoren und andere Anlagen. An von israelischen Soldaten bewachte Toranlagen kann der Zaun passiert werden.
Nach offiziellen Angaben beträgt die Länge der Anlagen 720 km (Stand vom Januar 2004). Seit dem November 2003 reicht der Zaun in die nordwestlichen und westlichen Ecken des Westjordanlands hinein, manchmal nahe an der Waffenstillstandslinie von 1949 zwischen Israel und Jordanien, genannt "grüne Grenze", manchmal tief in palästinensisches Gebiet. An einigen Orten existieren darüber hinaus Zweitanlagen, die eine Reihe von Enklaven erschaffen, die fast vollständig von Barrieren umgeben sind. Es ist noch nicht geklärt, ob die israelische Regierung auch die östliche Seite der von Palästinensern bevölkerten Regionen abriegeln wird. Abhängig vom Grad dieser Entwicklung werden zwischen 6 Prozent und 45 Prozent der West-Bank angeriegelt sein.
Im Oktober 2003 erklärte Israel die Region um die Zaunanlagen und die "grüne Grenze" zum militärischen Sperrgebiet. Nichtsdestotrotz dürfen alle Israelis und Juden die Gebiete betreten. Palästinenser dürfen dies hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis, selbst wenn sie Einwohner einer der Dutzend Ortschaften dieser Region sind. Meistens lehnen die israelischen Behörden solche Anträge ab.
Im Oktober 2003 legten die Vereinigten Staaten von Amerika gegen den Antrag auf eine Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen ihr Veto ein. Auszug aus dem Antrag:
Eine Woche später nahm die Vollversammlung der UNO eine ähnliche Resolution mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen an. Die Resolution, die im Gegensatz zu einer Sicherheitsratsresolution nicht völkerrechtlich bindend ist, benennt den Zaun als "widersprüchlich zu internationalem Recht" und verlangt, dass Israel den Bau "stoppt und rückgängig macht". Die israelische Regierung bezeichnete die Resolution als eine Farce.
Im Dezember 2003 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof anweist, eine Stellungnahme zu den durch die Bautätigkeiten der Sperranlage "hervortretenden rechtlichen Konsequenzen" zu verfassen. Die Anhörungen dazu haben im Februar 2004 begonnen. Die Palästinensische Autonomiebehörde ist kein Mitglied des Gerichtshofes; es wird ihr aber gestattet werden, eine Eingabe über den UN-Beobacherstatus abzugeben. Im Januar 2004 autorisierte der Gerichtshof auch die Liga der Arabischen Staaten und die Organisation der Arabischen Konferenz, Stellungnahmen einzureichen. Vertreter der Liga vor dem Gericht ist der deutsche Völkerrechtler Dr. Michael Bothe, Professor für Öffentliches Recht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt
Siehe auch: Zaun um den Gaza-Streifen, Zaun an der israelisch-libanesischen Grenze, Berliner Mauer, Chinesische Mauer, Limes
Zielsetzung
Aufbau und Chronologie
Internationale und nationale rechtliche Aspekte
Inoffizielle Übersetzung:
Großbritannien, Deutschland, Bulgarien und Kamerun enthielten sich der Stimme. Die USA begründeten ihr Veto durch das Fehlen einer Verurteilung der Terroranschläge palästinensischer Gruppen. Weblinks