Italiener

Italiener sind
  1. juristisch Menschen italienischer Staatsbürgerschaft. Diese wird vom italienischen Staat nach den in Italien geltenden Gesetzen verliehen.
  2. ethnologisch die dem italienischen Volk Zugehörigen. So nennt man z.B. in Deutschland bestimmte Volksgruppen (auch mit weitgehend "deutschem" Staatsbürgerschaftsanteil) mit ihrem Ethnonym.
  3. eine Hühnerrasse, siehe Italiener (Huhn)

siehe auch: Liste berühmter Italiener\n

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