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Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist auch die Hege. Die unter Kritik steht, weil sie durch Wildfütterung, Wildäcker und Faunaverfälschung massiv in das Ökosystem eingreift und dadurch ein Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik)
Die Jagd war traditionelles Vergnügen des Adels, staatlicher und kirchlicher Würdenträgern und wird heute vorrangig als Hobby ausgeübt. Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten oder in der Schorfheide.
In verschiedenen Regionen haben sich unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:
Das Bundesjagdgesetz basiert auf dem Reichsjagdgesetz von 1934, das unter der Federführung des Reichsjagdmeisters Hermann Göring entworfen wurde. 1952 wurde es nach wenigen formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Inhaltlich blieb das nun Bundesjagdgesetz genannte Regelwerk das alte und auch die Änderungen der Jahre 1976 und 2002 haben keine nennenswerten inhaltlichen Neuerungen gebracht. So finden sich im Jagdgesetz viele unbestimmte Rechtsbegriffe wie Weidgerechtigkeit und biologisch falsche Bezeichnungen wie Schalenwild (richtig: Paarhufer),Hochwild/Niederwild
In Deutschland ist das Jagdrecht unmittelbar mit dem Grundbesitz verknüpft. Jeder Grundbesitzer hält also prinzipiell das Jagd-Recht auf seinem Grundstück inne, was aber auch eine Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaft bedeutet und damit eine Zwangsbejagung bewirken kann. Dagegen ist die Ausübung der Jagd nur außerhalb sog. "befriedeter Bezirke" (z.B. Wohngegenden, Gärten etc.) und nur durch Berechtigte erlaubt. Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagd-Genossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). In diesen sind alle in einem bestimmten Gebiet liegenden Grundstücke zu einem Revier zusammengefasst. Dieses ist üblicherweise mind. 150 ha gross. Die Jagd-Genossen, d.h. die Mitglieder der Genossenschaft, können nun das Jagd-Recht selbst ausüben oder die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen. Verpachtet wird also nicht das Revier selbst, sondern vielmehr das Recht zu Jagen.
Die Jagd ausüben dürfen darüber hinaus nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung vorraus, die vorwiegend auf Waffenrecht basiert und weniger ökologische Sachkenntnisse (Biologie, Tierarten, Naturschutz, Gesetze, etc.) vermittelt - in manchen Ländern ist gesetzlich kein vorausgehender Lehrgang vorgeschrieben. Der Begriff Grünes Abitur und die Inhalte der Jägerprüfung werden daher seit langem von Jagdreformern kritisiert.
Auch sonst findet die Jagd heute viele Kritiker und Gegner, die sowohl Jagdmethoden als auch das Töten von Tieren aus Spass kritisieren, Jagd wird von Gegnern oft als Lustmord oder Hobbymord bezeichnet, da Jäger es zu Freizeitzwecken ausüben (ausgenommen die Berufsjäger).
Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen, im Baltikum, in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem zahlungsfreudigen Jäger aus Europa oder den nordeuropäischen Ländern den gewünschten Jagderfolg.
Eine Form des Jagdtourismus ist das sogenannte canned hunting, wo wilde Tiere für einen Stückpreis in Käfigen und Gattern erlegt werden
Siehe auch: Halali - Wiederladen - Wild - Wildschaden