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| Table of contents |
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2 Werke 3 Weblinks |
Im Alter von nur 15 Jahren schrieb er sich nach dem Besuch der Elementar- und Lateinschulen des Pforzheimer Dominikanerklosters St. Stephan anno 1470 an der Universität zu Freiburg ein, wo er zunächst Grammatik, Philosophie und Rhetorik studierte.
Mit abgeschlossenem Bakkalaureat als Magister Artium begann er 1477 seine erste akademische Tätigkeit.
In Orléans bemächtigte er sich des Griechischen, begann sein Jurastudium und beendete dieses in Poitiers mit dem Lizenziat. 1481 nahm er unter Graf Eberhard im Barte seine Arbeit als Ratgeber, Geheimschreiber und Orator am Stuttgarter Hof auf.
1482 Einschreibung an der Universität Tübingen, über deren Existenz und Organisation er zuvor mit Papst Sixtus IV in Rom debattiert hatte.
1484 Promotion zum "Doktor des kaiserlichen Rechts".
Niederlassung in Stuttgart (bis zu seinem Tode anno 1522)
In Italien vertiefte Reuchlin seine Kenntnisse des Griechischen und Hebräischen.
Reuchlin gilt als Begründer der deutschen Hebraistik. Seine Werke zur hebräischen Sprache wurden bis weit in das 18. Jahrhundert als Referenzwerk genutzt.
Weitere Werke umfassen (Auswahl):
Reuchlin unterzeichnete viele seiner Werken mit "Capnion" (griech.) bzw. "Capnio" (lat.), was "kleiner Rauch" bzw. "Räuchlein" in Anlehnung an das Wort Reuchlin bedeutete. Oftmals fügte er dem ferner den Zusatz "phorcensis" hinzu und zollte damit seiner Geburtsstadt Pforzheim, der er zeitlebens sehr verbunden blieb, seinen Tribut.Studien und Lehre
Werke
Als Gutachter trat er massiv gegen Versuche an, jüdische Schriften verbrennen zu lassen. Sein juristischer Streit mit dem getauften Juden Johannes Pfefferkorn mündete schließlich in einer Generalabrechnung zwischen Humanisten und Scholastikern.