Jugendring

Ein Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Landesjugendring ist ein Zusammenschluss mehrerer Jugendverbände; in der Regel in der Form eines rechtsfähigen Vereins, in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuchs festgelegt sind. Seine Tätigkeitsfelder sind oft vernetzt mit der jeweiligen kommunalen Jugendstelle. Sein Leitungsgremium setzt sich aus Jugendlichen der Mitgliedsverbände zusammen, wodurch Jugendliche auch einen Einfluss auf die Arbeit und Ziele des Jugendrings haben. Finanziert wird der Jugendring über entsprechende (Kreis-, Bezirks-, ...)Umlagen. Mit diesen Geldern leistet er selbst Jugendarbeit und bezuschusst die Arbeit seiner Mitgliedsverbände. Mitgliedsverbände können die Jugendverbände werden, die nach den Satzungen der jeweiligen Jugendringe die Kriterien einer Mitgliedschaft erfüllen.

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