Kaiser von Österreich

Franz II. Joseph Karl erklärte 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für aufgelöst. Schon 1804 erhob er Österreich zum Erbkaisertum. Zuvor waren die in Österreich regierenden Habsburger bereits lange Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Mit der Erhebung zum Erbkaisertum wurde der Krönung Napoleons zum Kaiser der Franzosen begegnet. Dieses Kaiserreich fasste alle habsburgischen Länder zusammen, auch solche wie Ungarn und Venedig, die nie Teil des Heiligen Römischen Reiches waren.

Nach einem kurzen Intermezzo im Revolutionsjahr 1848 regierte der Kaiser absolut, die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten aber Verfassungsansätze notwendig: 1859 das Oktoberdiplom, 1861 das Februarpatent und zuletzt 1866 das Sylvesterpatent, mit dem 1867 die Verfassung in Kraft trat, die bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte.

Nach 1867 war der Kaiser von Österreich nur für die Kronländer diesseits der Leitha zuständig, jenseits der Leitha regierte er als König von Ungarn bzw. Kroatien.

Nach der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone), über die sein Parlament (der Reichsrat) keine Mitbestimmung hatte. Dies betraf vor allem Heeres- und Außenpolitik

Als Karl I am 11. November 1918 die Regierungsgeschäfte niederlegte, war dies das Ende der Monarchie in Österreich.

Siehe: Liste der Kaiser von Österreich-Ungarn



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