Kammer

Der Begriff Kammer (v. lat.: camera aus griech.: kamára ) bezeichnet
  1. einen kleinen Wohnraum
  2. in der Biologie ein bestimmter durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs (Herzkammer)
  3. in der Technik ein für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum (Brennkammer, Nebelkammer)
  4. in der Waffentechnik die Kammer für die Patronen
  5. im Bergbau ein durch Abbau entstehender Raum
  6. in der Jägersprache ein bestimmter Raum im Bau
  7. im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
  8. im Rechtswesen ein aus verschiedenen Richtern zusammengesetztes Organ der Rechtsprechung (sog. Spruchkörper, vgl. Strafkammer, Zivilkammer), z.B. Kammer für Handelssachen, siehe Kammer (Gericht)
  9. einen veralteten Ausdruck für Regierung
  10. eine berufsständische Körperschaft (Ärzte-, Handwerkskammer)

siehe auch: Kammerton




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