Kampfhund

Als Kampfhunde werden Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen definiert.

Die Kampfhundeverordnung wurde erlassen, nachdem in den Tageszeitungen verstärkt über Hundee berichtet worden war, die Menschen, oft Kinder, angefallen und teils lebensgefährlich verletzt hatten.

In diesem Zusammenhang wird und wurde oft die Vermutung geäußert, dass diese gehäuften Meldungen gepusht waren.

Hundehalter wehrten sich lange und ausführlich gegen diese pauschale Einordnung bestimmter Hunderassen in die Kategorie "Kampfhunde" mit der nicht ganz von der Hand zu weisenden Begründung, dass der Charakter eines Hundes nie ausschließlich über seine Rassenzugehörigkeit definiert werden kann. Auch die Erziehung spielt eine wichtige Rolle.

Ihre Gegner berufen sich darauf, dass die Hunde bestimmter Rassen signifikant häufiger Menschen anfallen würden als Hunde anderer Rassen. Ein Beurteilung welche die Einordnung des deutschen Schäferhundes als Kampfhund durchaus rechtfertigen würde.

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