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Als Halbkantone und seit seit der neuen Bundesverfassung von 2000 als Kantone mit halber Standesstimme werden diejenigen Kantone der Schweiz bezeichnet, welche nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind (während es bei den anderen Kantonen zwei sind) und bei der Berechnung des Ständemehrs nur über die halbe Stimmkraft verfügen. Abgesehen davon verfügen aber die Kantone mit halber Standesstimme über die gleiche innere Autonomie wie "Vollkantone", weshalb politisch korrekt heute nur noch von Kantonen mit halber Standesstimme die Rede ist.
Die sechs Kantone mit halber Standesstimme sind: