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Als Kantor oder Kantorin wird auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person bezeichnet. Dieses Amt kann haupt-, neben- oder ehrenamtlich ausgeübt werden. Als Organist spielt der Kantor die Orgel und begleitet den Gemeindegesang aus dem Gesangbuch. In der römisch-katholischen Liturgie bekleidet der Kantor ein eigenständiges Amt als Vorsänger im Gottesdienst.
In Mitteldeutschland war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff "Kantor" (auch "Kanter" ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers identisch war (z. B. in der Magdeburger Börde).
Viele Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt neben dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.
Siehe auch: Geistliches Lied