Als Kanzlermehrheit wird in Deutschland die absolute Mehrheit der gewählten Abgeordneten des Bundestags bezeichnet. Im Normalfall (ohne Überhangmandate) hat der Bundestag 598 Sitze, für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich. Im Falle von Überhangmandaten erhöht sich die Anzahl der nötigen Stimmen entsprechend. Im 15. Deutschen Bundestag (Stand: Oktober 2003) sind bei 603 Abgeordneten die Stimmen von 302 Abgeordneten die Kanzlermehrheit; SPD und Grüne verfügen über 251 + 55 = 306 Mandate.
Die Kanzlermehrheit wird bei Abstimmungenen benötigt, die den Bundeskanzler direkt betreffen:
Darüber hinaus kann durch die Kanzlermehrheit der Einspruch des Bundesrateses bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen zurückgewiesen werden (GG Art. 77).
Für andere Abstimmungen genügt die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ("einfache Mehrheit").