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Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung der Kassenpatienten.
Die Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen, die bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung gKV erbracht werden, erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Patient und auch nicht zwischen Arzt und Krankenkasse des Patienten. Dazwischen wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen geschaltet. Sie sind die Abrechnungs- und Überprüfungsinstanz für Kassenleistungen im ambulanten Bereich.
Ohne KV Zulassung kann man sich als Arzt in Deutschland im ambulanten Bereich kaum betätigen. Dabei sind die Niederlassungsmöglichkeiten durch die KV beschränkt und kontingentiert.
Die kassenärztliche Bundesvereinigung, die Dachorganisation der Länder KVen, unterliegt der Aufsicht des Staates.
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