Kasuistik ist ein Begriff aus der Moraltheologie und der Rechtswissenschaft. Das Wort ist abgeleitet von lat. casus "Fall" und bezeichnet das Bestreben, moralische oder rechtliche Grundsätze auf Einzelfälle zu beziehen in der Form "wenn - dann".
Beispiel:
- Grundsatz: Du sollst nicht töten.
- Kasuistik: Wenn aber du selbst oder ein anderer von einem Angreifer lebensgefährlich bedroht wird und du die Möglichkeit hast, den Angriff abzuwehren, musst du das tun und darfst dabei den Tod des Angreifers als äußerste Konsequenz in Kauf nehmen.
Abgelehnt wird jede Kasuistik von den Vertretern einer reinen Gesinnungsethik. Sie berufen sich dabei nicht zuletzt auf die Bergpredigt, haben jedoch Schwierigkeiten, "gut" und "böse" mit konkreten Inhalten zu füllen.
Hermetische Lückenlosigkeit strebten die kasuistischen Systeme katholischer Moraltheologen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts an. Das Ergebnis waren oft angstbesetzte und zwanghafte Charaktere.
Positives Recht kann ohne Kasuistik nicht auskommen. Das Funktionieren der Rechtsordnung hängt jedoch von einer breiten Akzeptanz der zugrundeliegenden Werte ab.