|
|
¹) Zum Sprachgebrauch: Der Kataster sagt man in Österreich, Schweiz und Teilen Süddeutschlands. Vermessungsamt und Grundstück ist im ganzen deutschen Sprachraum üblich, Katasteramt und Flurstück hpts. im Norden.
Vielfach sieht man heute das/den Kataster auch als Teil eines GIS (Geo-Informationssystem oder eines Bodeninformationssystems.
Katastervermessungen dürfen nur durch Ämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI (in Österreich durch Vermessungs-Ziviltechniker) ausgeführt werden. Die Kosten werden nach einer Gebührenordnung erhoben.
Grundstücksvermessungen sind z.B. erforderlich für:
In Deutschland gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen des Katasters(in Form von Vermessungsgesetzen, Vermessungsverordnungen und Vermessungserlassen je nach Bundesland). Eintragungen und Änderungen der Katasterunterlagen (Plan und Liegenschaftsregister, bzw. Liegenschaftskarte und -buch) müssen dem Grundbuch mitgeteilt werden, falls ein solches im Land existiert (Bsp.: Frankreich besitzt nur ein Hypothekenregister, ausgenommen Elsass-Mosel-Raum). In Österreich ist der Kataster bundeseinheitlich geregelt.
Der Katasterplan (auch Liegenschaftskarte genannt) besitzt, wie auch die Eintragungen im Grundbuch, öffentlichen Glauben und damit die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit (Regelungen hierzu im BGB §313 und in der Grundbuchsordnung GBO, die bundesweit gültig sind).
In Frankreich gibt es drei Katasterarten: Elsass-Mosel-Raum, Savoie und das restliche Frankreich.