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Sie werden - wie der (das) gesamte Kataster - vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und sind Basis des Grundbuchs.
Zum Kataster gehört außer diesem "beschreibenden Teil" der "Bücher" noch das Kartenwerk (Katastermappe), welches die Grundstücke maßstäblich darstellt.