Der Katasterplan (Katastermappe¹) ist die grafische, genau maßstäbliche Darstellung der Grundstücke des Katasters.
Im Kataster (Liegenschaftskataster) werden alle Grundstücke nach ihrer Lage, Nutzung, Größe usw. verzeichnet und dargestellt. Es (er) wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuches.
Für die Öffentlichkeit ist das Kartenwerk der Katasterpläne eigentlich wichtiger als der Hauptteil des Katasters, die Katasterbücher (Beschreibung der Grundstücke nach Lage, Adresse, Nutzungsart, m², Gebäude, Eigentümer..):
Denn aus der grafischen Darstellung, den Plänen (z.B. Maßstab 1:1000)
- werden technische und Stadtpläne gemacht,
- informieren sich Bürger über ihre oder fremde Grundstücke
- bzw. deren Grundstücksnummern - auch wenn sie es im Grundbuch tun,
- holen sich andere Ämter die erste Information für Projekte,
- treten eventuelle Planungskonflikte als erstes ans Licht
- und vieles andere. Erst DANN ist ein Blick in die Verzeichnisse fällig.
Die Basis der Katasterpläne sind Grundstücksvermessungen. Sie werden nur vom Vermessungsamt oder ÖbVI vorgenommen und sind z.B. erforderlich für:
- Übernahme (z.B. alter Pläne) in das Liegenschaftskataster
- Teilung von Grundstücken zur Bildung von Bau- oder neuen Grundstücken
- Einmessung von Gebäuden
- Grundstücksvereinigung
- Beurkundungen, Grenzbescheinigungen etc.
¹) Die Bezeichnung Katastermappe bzw. Mappierung stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert (süddeutsch-österr.Raum). Die kostbaren Feldrisse wurden sofort nach der Messung (Kartons am Messtisch) in Mappen gesichert und später in größeren archiviert.