Als Katastralgemeinden werden in Österreich Verwaltungseinheiten innerhalb einer Gemeinde bezeichnet, die im Grundbuch als getrennte Einheiten geführt werden.
Das Wort kommt von Kataster.
Eine Gemeinde kann aus einer oder mehreren Katastralgemeinden bestehen. In vielen Fällen waren es bis in 1970er Jahre eigenständige Gemeinden, die im Zuge diverser Gemeindereformen in den einzelnen Bundesländern oft auch unter politischen Gesichtspunkten zusammengelegt wurden.
In den meisten Katastralgemeinden gibt es eigene Ortsvorsteher, die vom Bürgermeister bestellt werden und einen verlängerten Arm in der jeweiligen Katastralgemeinde darstellen soll.