Katastrophenschutz

Katastrophenschutz bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in einem zivilen oder militärischen Notstand zu schützen. In letzterem Fall ist er ein Teil des Zivilschutzes.

Nachdem im Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem DRK normalerweise militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen zum Einsatz kamen, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe zum großen Teil die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Herrrschaft des Nationalsozialismus bildeten die drei genannten Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals "Sicherheits- und Hilfsdienst" (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem 2. Weltkrieg begann der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes praktisch parallel mit der Wiederaufrüstung in den beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik wurde 1950 das THW, 1956 das "Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz" gegründet. Der friedensmäßige Katastrophenschutz ist in der BRD Ländersache, der erweiterte (d.h. für den Kriegsfall) liegt in der Kompetenz des Bundes.

Literatur

Weblinks

Siehe auch: Zivilschutz, Notstand, Strahlenschutz, Notfall , Katastrophe




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