Kaufvertrag

Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, durch die eine Vertragspartei (Verkäufer) zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und die andere Vertragspartei (Käufer) zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Kaufgegenstand können bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte sein. Auch ist es möglich, Kaufverträge über Sach- und Rechtsgesamtheiten (z.B. ganze Unternehmen) zu schließen.

Ist die Kaufsache mangelhaft, hat sie also nicht die von den Vertragsparteien vereinbarten Eigenschaften oder weicht im Falle fehlender Vereinbarung hierüber die tatsächliche Beschaffenheit von der üblichen Beschaffenheit ab, so hat der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, den Mangel der Kaufsache durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Scheitert dieser Versuch der Nacherfüllung so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.





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