Kind

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1 Allgemein
2 Kinder nach dem BGB
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Allgemein

Der Begriff Kind kennzeichnet

  1. einen Menschen, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Laut Definition in der Kinderrechtskonvention der UNO sind dies Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. eine Verwandtschaftsbeziehung. Kind eines Personenkreises ist ein direkter Nachkomme dieses Personenkreises. Dieser Personenkreis wird als Eltern bezeichnet. Eltern der Eltern des Kindes sind Großeltern, für die wiederum die Kinder Enkel sind. Und die Schwester der Mutter ist eine Tante, für die ein weibliches Kind eine Nichte und ein männliches Kind ein Neffe ist. Mehrere Kinder nennt man Geschwister.
Verwandtschaftsbeziehungen:
  • Ein Kind eines Kindes einer Person heißt Enkel dieser Person.
Ein männliches Kind einer Person heißt Sohn.
Ein weibliches Kind einer Person heißt Tochter.

Kinder werden heute von der Elektronik-Wirtschaft nicht nur als Zielpublikum, sondern auch als Verkaufsagenten entdeckt.

Siehe auch: Jugend, Teenager, Erwachsene

Kinder nach dem BGB

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