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Meist aus finanziellen Gründen nutzen Arbeitgeber den geringen Status von Kindern und die finanzielle Not von Familien aus. Der Vorteil liegt für den Arbeitgeber in der geringen Bezahlung und dass Kinder nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Durch die UNO ist die Kinderarbeit geächtet.
Historisch hat die Kinderarbeit in Bergbau und Industrie zur Gründung der Gewerbeaufsicht in Preußen geführt.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kinder oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausnahmen sind im Gesetz definiert und teilweise bei der Gewerbeaufsicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitgeber muß dann vor Beginn der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen, die mit Auflagenn, Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können.
Gemäss ILO sind mindestens 10% der Beschäftigten im Tourismus Kinder. Davon werden laut UNICEF etwa eine Million sexuell ausgebeutet.
Kinderarbeit im Tourismus
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