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Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der UN-Vollversammlung angenommen und trat 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im gleichen Jahr verpflichtet sich die Welt zur Anerkennung der Konvention. Die Kinderrechtskonvention hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert. (In den USA gibt es die Todesstrafe auch für Kinder, was im Widerspruch zur Konvention steht.) Allerdings bedeutet die Tatsache der Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten nicht noch immer massive Verletzungen gegen die Kinderrechte gäbe.
Die Konvention (Übereinkunft) definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.
Im Originaltext braucht es dazu 40 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindergerechter Sprache. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, die UNICEF, fasst den 20 Seiten langen Text in 10 Grundrechten zusammen:
In einem Zusatzprotokoll wird die Rekrutierung Minderjähriger (Kindersoldaten) geächtet.
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