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Früher bildeten Staat und Kirche in Deutschland eine Einheit. Deshalb wurde auch nicht zwischen Kirchengemeinden und politischen Gemeinden unterschieden. Wollte eine Gemeinde eine neue Kirche bauen, so entschied dies zunächst der Gemeinderat ebenso, als würde ein neues Rathaus gebaut.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch eine Trennung von Staat und Kirche eingeleitet, infolge dessen eigenständige Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet wurden. Das ihnen zugebilligte Vermögen wurde aus dem Bestand der politischen Gemeinde herausgelöst. Damit entstand in der Regel in jeder seinerzeit bestehenden politischen Gemeinde auch eine eigene Kirchengemeinde bzw. Pfarrgemeinde.
Im Laufe der folgenden Jahre erhöhte sich die Zahl der Kirchengemeinden, weil man meist in Städten bestehende Kirchengemeinden teilte, nachdem sie auf Grund von starken Zuzügen zu groß geworden waren.
Auch nach dem 2. Weltkrieg entstanden neue Kirchengemeinden. Dies lag vor allem daran, dass in bislang überwiegend katholischen Gebieten Evangelische Bewohner und umgekehrt in überwiegend evangelischen Gebieten Katholiken angesiedelt wurden, die sich zu neuen Kirchengemeinden formierten und eigene Kirchen errichteten. Hier kommt es gelegentlich vor, dass sich das Gebiet einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde auch auf mehrere Orte erstreckt.Geschichte