Eine Kirchengemeinschaft ist die gegenseitige Anerkennung zwischen zwei Kirchen oder Konfessionen, dass die Partnerkirchen das Wesentliche des christlichen Glaubens beinhalten.
Vollständige Kirchengemeinschaft – im Bereich der reformatorischen Kirchen meist als "volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft" bezeichnet ‐ beinhaltet:
- gegenseitige Anerkennung der Mitgliedschaft
- gemeinsame Feier des Abendmahls/der Eucharistie (Abendmahlsgemeinschaft)
- gegenseitige Anerkennung der ordinierten Geistlichen
- gegenseitige Anerkennung der Sakramente
- gemeinsame Verpflichtung zur Mission
- Kanzelgemeinschaft
Die Partnerkirchen einer Kirchengemeinschaft bewahren ihre theologische, traditionelle und organisatorische Eigenständigkeit.
Vollständige Kirchengemeinschaft besteht z.B. zwischen
- den sechzehn autokephalen östlich-orthodoxen Kirchen
- den anglikanischen Kirchen, der christkatholischen Kirche und der indischen orthodoxen Kirchen
- den Kirchen, die der Leuenberger Konkordie angeschlossen sind
- der koptischen, armenischen, jakobitischen und Tawahido Kirche
- den zwölf Kirchen der Porvoo-Kommunion (britische und irische anglikanische Kirchen und nordische und baltische lutherische Kirchen)